Videoüberwachung

Videoüberwachung

Sie wollen sich gegen die Einbrüche schützen? Videoüberwachung kann vor Übergriffen schützen oder auch die Chance auf eine erfolgreiche Strafverfolgung deutlich verbessern. Viele Straftaten können durch Videoüberwachung sehr viel schneller bzw. überhaupt erst aufgeklärt werden.
Zumal videoüberwachte Gebäude prinzipiell Straftäter abschreckt.

Videoüberwachung an Geschäftsimmobilien oder zum Schutz des Eigenheims

Videoüberwachung auf Firmengelände muss pro­fes­sio­nell ge­macht sein
Die Überwachung  des Firmengebäudes, des Firmengeländes, der Rückseite des Zauns oder der Einfahrt ist prinzipiell erlaubt, steht aber unter gewissen Auflagen.

Die private Videoüberwachung unterliegt ebenfalls gesetzlichen Regeln, aber innerhalb dieses Rahmens ist es Privatpersonen natürlich gestattet, Videoüberwachung bspw. zum Schutz des Eigenheims zu installieren und die Möglichkeiten dieser Technologie voll auszunutzen.
Die wichtigste Regel bei der Videoüberwachung im privaten Bereich ist, dass man nur sein eigenes Gebäude und sein eigenes Grundstück überwachen darf. Eine Überwachungskamera an der Haustür ist also erlaubt, aber darf eben nicht auf das Nachbargrundstück oder öffentlichen Grund zeigen.

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